In meiner Praxis biete ich Ihnen systemische Familientherapie für Einzelpersonen, Paare und Familien an. Ich freue mich, wenn ich Sie bei Ihren Anliegen begleiten darf. Hier finden Sie die Informationen bezüglich der Rahmenbedingungen:
Terminvereinbarung
Für eine Terminvereinbarung oder Fragen kontaktieren Sie mich bitte unter der Telefonnummer 0664 183 0558 oder per E-Mail: praxis@psychotherapie-hochgatterer.at
Erstgespräch
Der erste Termin dient dazu, Ihr Anliegen abzuklären und sich einen Eindruck von meiner Arbeitsweise zu verschaffen. Wir klären die Rahmenbedingungen, die Kosten, die Dauer und Ihre offenen Fragen ab.
Kosten / Dauer
Einzeltherapie € 75 (50 Minuten)
Paartherapie € 170 (100 Minuten)
Familientherapie € 170 (100 Minuten)
Psychotherapeutische Behandlungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das Honorar beinhaltet die Behandlungszeit, Vor- und Nachbereitung, eventuelle Kopien und Informationsmaterial. Das Erstgespräch ist bitte in bar zu zahlen. In weiterer Folge kann das Honorar bis zur nächsten Stunde überwiesen werden. Sie erhalten von mir am Ende der Stunde eine Honorarnote. Auch für das Erstgespräch fallen die oben angeführten Kosten an. Auf Wunsch arbeite ich in der Paartherapie auch mit einem/r zweiten Therapeut:in zusammen. Preis auf Anfrage.
Frequenz
Meist arbeite ich in wöchentlichen oder in 14-tägigen Abständen bei Einzel-, Paar- und Familientherapie. Gegen Ende der Therapie auch mit größeren Abständen. Was die Dauer der Therapie betrifft, arbeite ich nach dem Motto: „so kurz wie möglich und so lange wie nötig“. Manche Themen benötigen ein paar Sitzungen, andere Anliegen wiederum benötigen einen längeren Therapieprozess.
Kostenübernahme
Ich biete derzeit keine psychotherapeutische Behandlung auf Krankenschein der ÖGK an. Eine Teilrefundierung ist uU bei manchen privaten Krankenkassen möglich. Dies ist direkt mit der Versicherung abzuklären.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie verhindert sein, müssen Sitzungen bis spätestens 48h vorher abgesagt werden (per Anruf, SMS oder Email), ansonsten behalte ich mir vor, die Stunde zu verrechnen.
Verschwiegenheit
Psychotherapeutische Gespräche unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheit (Psychotherapiegesetz § 15). Die besprochenen Inhalte werde streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt auch gegenüber Angehörigen, Ärzt*innen, Behörden usw.